Steuern und Rechnungen
Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
Stand: 18. August 2026
1. Vermittlungsmodell
Empfohlenes Modell: Die eigentliche Dienstleistung wird vom Anbieter an den Kunden erbracht. Assist-Jetzt erbringt eine Plattform- bzw. Vermittlungsleistung gegenueber dem Anbieter. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ueber Stripe Connect nach der technisch eingerichteten Zahlungsstruktur.
2. Plattformgebuehr - Beispiel
- Dienstleistungsentgelt Kunde: 100,00 EUR
- Assist-Jetzt-Plattformgebuehr 15%: 15,00 EUR, soweit anwendbar zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer
- Anbieteranteil vor eigenen Steuern und Kosten: 85,00 EUR
- Mindestgebuehr: Bei kleineren Buchungen gilt mindestens 2,50 EUR, soweit rechtlich und vertraglich anwendbar.
Ob Umsatzsteuer gesondert anfaellt oder wegen § 19 UStG nicht ausgewiesen wird, haengt vom Umsatzsteuerstatus von Assist-Jetzt und der konkreten Preisvereinbarung ab. Checkout und Anbieterbedingungen muessen dies eindeutig abbilden.
3. Kleinunternehmerregelung
Nach § 19 UStG koennen Umsaetze eines in Deutschland ansaessigen Unternehmers unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Bei Anwendung der Regelung darf Umsatzsteuer nicht wie bei Regelbesteuerung gesondert ausgewiesen werden; Rechnungen benoetigen den erforderlichen Hinweis.
4. Provisionsrechnung Assist-Jetzt an Anbieter
Eine Provisionsrechnung sollte die steuerlich erforderlichen Angaben enthalten: vollstaendige Namen und Anschriften, Steuerangabe, Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Art und Umfang der Vermittlungsleistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und den zutreffenden Umsatzsteuerhinweis bzw. Umsatzsteuersatz.
5. Rechnung Anbieter an Kunde
Im vorgesehenen Modell erbringt der Anbieter die eigentliche Dienstleistung. Sein Steuerstatus ist daher grundsaetzlich fuer die Dienstleistungsrechnung massgeblich. Anbieter muessen ihre Selbststaendigkeit bzw. unternehmerische Taetigkeit nachweisen und bleiben selbst fuer Steuern, Rechnungen, Erlaubnisse und Versicherungen verantwortlich. Assist-Jetzt kann eine Rechnung technisch im Namen und fuer Rechnung des Anbieters erzeugen, wenn dies wirksam vereinbart und korrekt umgesetzt ist.
6. Aufbewahrung
Nach § 14b UStG gelten Aufbewahrungspflichten fuer Rechnungen; weitere steuer- oder handelsrechtliche Pflichten koennen hinzukommen.
7. Musterrechnungen
Assist-Jetzt-Abrechnung an Anbieter: Plattformleistung fuer Auftrag, vermitteltes Dienstleistungsentgelt, Plattformgebuehr 15% bzw. mindestens 2,50 EUR, Rechnungsbetrag und zutreffender Umsatzsteuerhinweis.
Anbieterrechnung an Kunde: Anbieterangaben, Kundendaten soweit erforderlich, Dienstleistung, Leistungsdatum, Entgelt, Umsatzsteuerangaben entsprechend Anbieterstatus und Hinweis, dass Zahlung ueber Assist-Jetzt bzw. Stripe abgewickelt wurde.
8. PStTG/DAC7
Digitale Plattformen koennen verpflichtet sein, Anbieter- und Verguetungsdaten zu erheben, zu pruefen und zu melden. Ob Assist-Jetzt in der konkreten Rechtsform als meldender Plattformbetreiber gilt, muss konkret geprueft werden.
9. Anbieter-Nachweise
Vor dem aktiven Anbieten von Leistungen muessen Anbieter einen Nachweis ihrer Selbststaendigkeit bzw. unternehmerischen Taetigkeit hochladen oder bereitstellen. Anbieter werden erst nach interner Pruefung als verifiziert aktiv freigeschaltet und per E-Mail informiert. Die Pruefung dieses Nachweises ersetzt keine Steuerberatung und entbindet Anbieter nicht von eigenen steuerlichen, gewerblichen, sozialversicherungsrechtlichen oder versicherungsbezogenen Pflichten.